AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

§1 Geltung gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der Break Gastroservices GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und einem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist jede Person, die einen Vertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, welche bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners, welche der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, gilt ergänzend Folgendes: Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB gelten auch dann, wenn sich der Auftragnehmer bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft.

 

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Alle Angebote und Vorschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich und dienen lediglich als Entscheidungshilfen für den Vertragspartner, sofern sie nicht als „Auftragsbestätigung“ nach Abs. 2 oder als „Vertrag“ bezeichnet oder sonst ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.

(2) Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers kommt erst dadurch zustande, dass

  • der Vertragspartner dem Auftragnehmer im persönlichen Gespräch oder auf andere Weise auffordert, Leistungen zu erbringen (Angebot des Vertragspartners; an dieses Angebot ist der Vertragspartner für einen Zeitraum von sieben Kalendertagen gebunden), und der Auftragnehmer dieses Angebot mindestens in Textform (insbesondere durch Übersendung einer Auftragsbestätigung“) an den Vertragspartner annimmt; oder
  • der Auftragnehmer auf Aufforderung des Vertragspartners, die von ihm geforderten Leistungen tatsächlich vorbehaltlos erbringt.

 

Eine Auftrags- oder anderweitige Bestätigung eines Vertragsschlusses wird der Auftragnehmer per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Vertragspartners übersenden.

(3) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Es handelt sich vielmehr um ein unverbindliches Angebot an potentielle Vertragspartner, Dienstleistungen zu bestellen.

(4) Nach DSGVO weisen wir darauf hin, dass folgende Daten in unserer Datenbank gespeichert werden: Name, Anschrift, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers verwiesen.

 

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit, Leistungsumfang

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Sofern nicht anders vereinbart, kommen etwaige Anfahrtskosten für die Hin- und Rückfahrt hinzu. Berechnet werden die Fahrtkosten ab dem Firmensitz des Auftragnehmers, Kesselbruchweg 90a, 45478 Mülheim an der Ruhr.

(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe und sind in Euro angegeben.

(3) Der Vertragspartner erhält nach Abschluss der Veranstaltung eine Rechnung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, gilt die Rechnung als zugegangen, wenn diese durch den Auftragnehmer an die E-Mail-Adresse des Vertragspartners versendet wurde, über die der Vertragspartner seine Anfrage mitgeteilt hat. Änderungen der E-Mail-Adresse sowie das Nicht-kontrollieren des Spam-Ordners stellen kein Recht zur verspäteten Zahlung dar.

(4) Der Vertragspartner ist zur Zahlung binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung verpflichtet.

(5) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird die vertraglichen Leistungen persönlich durch seine Geschäftsführerin erfüllen.

(6) Der Vertragspartner muss dem Auftragnehmer alle für ihn wichtigen Daten zur Veranstaltung, sowie gesonderte Vereinbarungen mit Location Betreibern etc., mindestens in Textform per E-Mail übermitteln.

(7) Die Angabe der Anzahl aller Gäste der Veranstaltung beinhaltet neben den Gastgebern und Familienangehörigen sämtliche anwesende Personen – jedoch exklusive anderer Dienstleister und deren Mitarbeitern.

(8) Falls weniger Teilnehmer die Veranstaltung besuchen, so bleibt das gebuchte Cocktail-Paket bestehen, welches in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde, außer es ist mindestens in Textform etwas anderes vereinbart worden.

(9) Die angegebene Ausschankzeit im Angebot ist bindend. Kurzfristige Änderung der Ausschankzeit während der Veranstaltung sind nur nach Absprache und Einigung zwischen Auftragnehmer und Vertragspartner möglich.

(10) Der Auftragnehmer behält sich vor, während einer laufenden Veranstaltung einzelne Cocktails von der Karte zu nehmen, abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit der Zutaten.

 

§4 Lieferung

(1)  Lieferdatum ist der vereinbarte Veranstaltungstermin. Terminverschiebungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer möglich.

(2) Soweit der Auftragnehmer am vereinbarten Veranstaltungstag durch höhere Gewalt (wie zum Beispiel bei Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser oder vergleichbare äußere Umstände, kriegerischen oder terroristischen Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Krankheiten, Seuchen, Epidemien, Pandemien oder behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und von beiden Parteien nicht zu vertretenden Ereignissen) an der Erbringung seiner Leistungen aus tatsächlich oder rechtlichen Gründen gehindert ist oder dadurch die Erbringung seiner Leistungspflichten mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird, ruhen für diesen Zeitraum die gegenseitigen Leistungspflichten und keine Partei kommt in Verzug oder ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die Parteien werden sich in diesem Fall über potentielle Alternativtermine abstimmen.

(3) Der Aufbau der Bar erfolgt, soweit nicht anders mit dem Vertragspartner vereinbart, am Veranstaltungstag ca. 45 Minuten vor Ausschankbeginn. Ein gesonderter Aufbau ist separat anzufragen. Der Auf- und Abbau ist ebenerdig kostenlos. Der Auf- und Abbau in Ober- oder Untergeschossen ist separat anzufragen.

(4) Der Abbau der Bar erfolgt unmittelbar nach Ausschankende. Ein gesonderter Abbau ist separat anzufragen.

(5) Es muss gewährleistet sein, dass in der Zeit des Auf- und Abbaus jemand vor Ort ist, dem die örtlichen Gegebenheiten und die Wünsche des Vertragspartners bekannt sind und der alle nötigen Schlüssel hat.

(6) Der Vertragspartner hat eine kostenlose Parkmöglichkeit zu stellen. Der Parkplatz sollte sich unmittelbar vor dem Veranstaltungsort befinden. Sollte aufgrund der Entfernung der Aufbau länger als 45 Minuten dauern, sowie der Abbau länger als 30 Minuten, wird die zusätzliche Auf- und Abbauzeit von der Ausschankzeit abgezogen.

(7) Der Vertragspartner sorgt dafür, dass für die Bar ein Stellplatz von 2×2 Metern zur Verfügung steht. Die Bar kann drinnen oder draußen aufgebaut werden. Beim Aufbau draußen hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass ein überdachter und vor schlechter Witterung geschützter Stellplatz vorhanden ist. Es ist dem Auftragnehmer vorbehalten bei schlechter Witterung und fehlender Überdachung, Pavillon, Zelt etc., den Aufbau zu verweigern. Es gelten dann die Kosten der Stornierungsgebühren, siehe §5. Für den Aufbau in Innenräumen hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsbereich für den üblichen Barbetrieb (Getränkespritzer, fallende Flasche etc.) geschützt wird.

(8) Für die Beleuchtung der Theke wird eine 230V Schuko Steckdose benötigt.

(9) Wird die vorab bestellte Menge an Cocktails erreicht, können nach Absprache weitere Cocktails gemixt werden. Zusätzlich hergestellte Cocktails werden gemäß Angebotspreis in Rechnung gestellt. Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Vertragspartner nicht genutzte Mengen können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden.

 

§5 Stornierung

(1) Der zwischen den Parteien zustande gekommene Vertrag ist für den Vertragspartner und den Auftragnehmer wechselseitig bindend. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen können nur einvernehmlich verabredet werden. Dem Vertragspartner steht aber nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht zu, den Vertrag durch Erklärung mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu stornieren, wobei er nach den nachfolgenden Bestimmungen zur Leistung eines Stornierungsentgelts verpflichtet ist. Die Stornierung wird per E-Mail bestätigt.

(2) Der Vertragspartner hat auch bei Stornierung des Vertrags als Stornierungsentgelt grundsätzlich die volle Vergütung zu leisten, die ohne die Stornierung von dem Auftragnehmer verdient worden wäre. Hierauf hat sich der Auftragnehmer dasjenige anrechnen zu lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder was er an Ersatzeinnahmen, die nur infolge der Aufhebung des Vertrags ermöglicht wurden, erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

(3) Der Auftragnehmer kann im Falle der Stornierung des Vertrags durch den Vertragspartner zur Abgeltung seiner Ansprüche infolge der Stornierung pauschal folgende Stornierungsentgelte verlangen:

  • Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin: 10% des Auftragswertes 
  • Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstermin: 20% des Auftragswertes
  • Bis zu einer Woche vor Veranstaltungstermin: 30% des Auftragswertes
  • Danach wird der gesamte Angebotswert in Rechnung gestellt.

 

(4) Sollte die Anfahrt am Veranstaltungstag erfolgt sein bevor die Stornierung erfolgt, so werden die Kosten für die An- und Abfahrt zusätzlich mit 1,00€ pro gefahrenem Kilometer ab Firmensitz Kesselbruchweg 90a, 45478 Mülheim an der Ruhr, in Rechnung gestellt.

(5) Stornierungsgebühren sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Es ist kein Stornierungsentgelt nach diesem § 5 zu zahlen, soweit es im Falle der Stornierung einer Veranstaltung dem Auftragnehmer gelingt, seine Leistungen an dem Veranstaltungstag einem anderen Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Wenn die Ersatzveranstaltung eine geringere Gesamtvergütung als die Veranstaltung des stornierten Vertrags aufweist, ist das Stornierungsentgelt nach diesem § 5 nur in dem Verhältnis zu zahlen, in dem die Gesamtvergütung der Ersatzveranstaltung hinter der Gesamtvergütung der Veranstaltung des stornierten Vertrags zurückbleibt.

(7) Es steht dem Vertragspartner frei nachzuweisen, dass das gemäß § 5 zu zahlende Stornierungsentgelt unangemessen hoch ist und ein geringerer Betrag angemessen ist (insbesondere, wenn von der Vergütung höhere ersparte Aufwendungen oder höhere wahrgenommene oder unterlassene Erwerbsgelegenheiten abzuziehen gewesen wären). In diesem Fall hat der Vertragspartner nur das niedrigere an-gemessene Stornierungsentgelt zu leisten.

 

§6 Haftung des Vertragspartners

(1)  Der Vertragspartner haftet im vollen Umfang gegenüber dem Auftragnehmer für entstandene Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden. Dies beinhaltet unter anderem Schäden an Fahrzeugen, Inventar, Gläsern sowie Verlust von selbigen und allen sonstigen durch den Auftragnehmer gestellten Materialien, Waren und Personal. Veranstaltungsbedingte Schäden liegen in der Risikosphäre des Vertragspartners, soweit sie in der Art der Veranstaltung, ihrer Teilnehmer oder in den Inhalten oder Abläufen der Veranstaltung begründet sind.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls nach dessen Verlassen des Veranstaltungsorts nach Abbau noch Gegenstände, die der Auftragnehmer mitgebracht hat, aufgefunden werden.

 

§7 Haftung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (wesentliche Vertragspflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seinen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

§8 Jugendschutz

Für private oder nicht öffentliche Veranstaltungen gilt Folgendes:

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Die Verantwortung der Einhaltung dieses Gesetzes, das die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche regelt, liegt allein beim Vertragspartner bzw. beim Gastgeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Alter der Gäste zu kontrollieren.

 

§9 Widerrufsrecht des Vertragspartners als Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Break Gastroservices GmbH

Diane Vogel

Kesselbruchweg 90a

45478 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: info@break-muelheim.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

§10 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :

Break Gastroservices GmbH

Diane Vogel

Kesselbruchweg 90a

45478 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: info@break-muelheim.de

 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

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Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________
 
Datum

__________________
 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

 

§12 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§13 Gerichtsstand

Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind gilt: Der Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich der 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so 
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder 
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren 
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Mülheim, Stand der AGB 30.06.2025